Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
das Thema Ärzteversorgung auf dem Land bewegt die Politik schon über einen langen Zeitraum. Das Problem der Nachfolge in den Praxen der demnächst in den Ruhestand gehenden Ärzte verfolgt uns weiterhin. Wie nun an uns herangetragen wurde, schließt zum 31.03.2021 die Praxis Dr. Loibl in Wilgersdorf. Die Patienten werden aufgefordert mit den ärztlichen Kollegen in unserer Gemeinde Kontakt aufzunehmen und sich einen neuen Hausarzt für ihre weitere Versorgung zu suchen.
Die CDU Fraktion Wilnsdorf stellt dazu folgende Fragen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
sowohl in Wilgersdorf als auch zuletzt in Wilnsdorf wurden ortsbilduntypische Werbeanlagen beantragt, welche rechtlich gemäß § 34 BauGB nicht zu versagen sind.
Allerdings passen diese Werbeanlagen nicht in das Ortsbild der dörflichen Struktur in der Gemeinde Wilnsdorf.
Daher beantragen wir eine Aufstellung einer Gestaltungssatzung, explizit hier Werbeanlagen betreffend, (örtliche Bauvorschriften) für die Gemeinde Wilnsdorf über die Gestaltung und Schutz des Ortsbildes gem. § 89LBauO Nordrhein-Westfalen.
Begründung:
Ortsdurchfahrten übernehmen eine wesentliche Bedeutung für die Außendarstellung der ländlich geprägten Orte in der Gemeinde. Sämtliche Ortschaften der Gemeinde Wilnsdorf stellen sich durch eine heterogene Struktur dar. Im Hauptort Wilnsdorf sowie teilweise in den Ortschaften Niederdielfen und Rudersdorf sind die Ortsdurchfahrten in Teilbereichen durch anliegende Geschäfte mit kleinen Werbetafeln geprägt. Hieraus ergibt sich ein subjektiv weitläufigerer Straßenraum der Ortsdurchfahrten der Gemeinde.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
hiermit beantragt die CDU-Fraktion, dass die Gemeinde Wilnsdorf die rechtskräftigen und sich aktuell im Beteiligungsverfahren befindlichen Bebauungspläne auf der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf einstellt. Dies ermöglicht den Bürgerinnen und Bürger, Planer und Architekten sich möglichst umfassend und bürgerfreundlich über das Bau- und Planungsrecht der Gemeinde Wilnsdorf informieren zu können.
Die Digitalisierung ermöglicht eine optimierte Transparenz der zukünftigen und bereits abgeschlossenen Bauleitplanverfahren und dass die Pläne einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung direkt am Bildschirm aufgerufen werden können. In der Rubrik auf der Homepage sollten die Bürgerinnen und Bürger auf einer interaktiven Karte eine Übersicht über die einzelnen Bebauungspläne und dessen Lage im Gemeindegebiet erhalten und über aktuelle Beteiligungen sowie über Bauleitpläne im Verfahren informiert werden. Zudem könnte es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, ihre Stellungnahmen in Verfahren auch online über die Homepage abzugeben, so dass eine schnelle und unkomplizierte Bürgerbeteiligung gestärkt wird.
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Quelle: www.CDU.de & www.cdu-nrw.de